Eine Definition von Pflege, die unserem Verständnis in besonderer Weise gerecht wird, stammt von Prof. Dr. Ruth Schröck, welche die erste Pflegeprofessur in Deutschland begründet hat:
„Pflege ist eine helfende und unterstützende Tat, die primär darin besteht, dem kranken, alten oder behinderten Menschen bei seinen alltäglichen Aufgaben, die ein Erwachsener innerhalb seiner Kulturgesellschaft normalerweise selbständig und unabhängig und in einer kompetenten Weise erfüllen kann, beizustehen.
Vermindert eine Krankheit die Kraft oder den Willen des Menschen, seine individuellen, psychisch-emotionalen, intellektuellen, spirituellen und sozialen Bedürfnisse zu befriedigen oder hat er nicht (oder nicht mehr) das notwendige Wissen dazu, ist es die Aufgabe von Pflegenden, ihm in entsprechender Weise beizustehen.
Das heißt, dass Pflegetätigkeit also etwas so Einfaches bedeuten kann wie jemandem ein Getränk zu reichen oder etwas so Kompliziertes wie einem Menschen zu helfen, das Vertrauen in seine Mitmenschen wiederzugewinnen.
Das Ziel der Pflege ist es, dem Einzelnen zur Wiedergesundung oder zu dem bei ihm höchstmöglichen Grad der Unabhängigkeit zu verhelfen. Ist dies nicht zu erreichen, besteht die Aufgabe darin, dem Menschen einen friedlichen und würdevollen Tod zu ermöglichen.
Das Pflegen ist die intimste Dienstleistung sowohl im physischen wie emotionalen Sinn, die ein Erwachsener von einem anderen Menschen annehmen kann.“
Prof. Dr. Ruth Schröck, 1998, bearbeitete Redeauszüge